Alles LEGO! Börse: Aussteller-Informationen

Wir freuen uns über Dein Interesse an einer Teilnahme als Verkäufer oder Aussteller bei der nächsten Alles LEGO! Börse. Die Börse bietet LEGO-Fans jeden Alters die Möglichkeit, Modelle zu präsentieren, Sets und Einzelteile anzubieten und miteinander ins Gespräch zu kommen. Damit die Veranstaltung für alle Beteiligten fair, sicher und angenehm abläuft, bitten wir um Beachtung der folgenden Hinweise und Teilnahmebedingungen.

Anmeldung und Teilnahme

Die Teilnahme als Aussteller oder Verkäufer ist ausschließlich nach vorheriger Anmeldung über das offizielle Anmeldeformular im jeweils angegebenen Zeitraum möglich. Mit der Anmeldung werden die nachfolgenden Teilnahmebedingungen anerkannt.
Bitte gebt bei der Anmeldung die benötigte Standfläche (Modell bzw. Verkaufsstand)an, sowie an welchem Veranstaltungstag ihr teilnehmen möchtet.

Eine Teilnahme ist nur mit schriftlicher Teilnahmebestätigung möglich. Es besteht weder als Aussteller noch als Verkäufer ein Anspruch auf Teilnahme. Anmeldungen werden ausschließlich während des Anmeldezeitraums und nur über das entsprechende Formular akzeptiert.
Anmeldungen von Minderjährigen müssen durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen.

Termine zur Anmeldung:

  • Börse April 2026: Anmeldung ab 01.02. 2026
  • Börse Oktober 2026: Anmeldung ab 01.08. 2026
  • Börse Januar 2027: Anmeldung ab 01.11. 2026

Gewerbliche Händler

Gewerbliche Händler können ausschließlich am Samstag an der Alles LEGO! Börse teilnehmen. Voraussetzung hierfür ist ein gültiger Reisegewerbeschein, der vor Ort vorgelegt werden muss.

Zulässige Produkte

Auf der LEGO Börse dürfen ausschließlich Produkte mit eindeutigem LEGO-Bezug verkauft oder ausgestellt werden. Dazu zählen:

  • Produkte der Firma LEGO
  • Von LEGO lizenzierte Artikel
  • Bücher zum Thema LEGO
  • Modifizierte LEGO-Produkte, z. B. Steine oder Minifiguren mit Aufdrucken von Drittanbietern

Produkte anderer Hersteller sind nicht gestattet. Abweichende oder anderweitige Absprachen haben keine Gültigkeit. Ein Verstoß gegen diese Regel führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.

Standplätze, Aufbau und Abbau

Die Zuweisung der Standplätze erfolgt durch den Veranstalter. Der Aufbau darf ausschließlich zu den vorgegebenen Zeiten erfolgen, der Abbau beginnt erst mit dem offiziellen Ende der Veranstaltung.
Für die LEGO Börse gelten folgende Aufbauzeiten:

  • Samstag und Sonntag jeweils von 9:00 bis 11:00 Uhr

Bei Teilnahme an beiden Tagen können die Stände und Ausstellungsstücke auf eigene Verantwortung über Nacht stehen bleiben. Der Standplatz ist während der Veranstaltung sowie beim Verlassen sauber, ordentlich und müllfrei zu halten.

Ausstattung und Standkosten

Verkäufer bringen ihre Tische selbst mit. Für reine Ausstellungsflächen werden Tische gestellt.
Für Verkaufsstände gelten folgende Standkosten:

  • Kinder: 4 € pro angefangenem Meter und Tag (maximal 2 Meter)
  • Erwachsene: 9 € pro angefangenem Meter und Tag für die ersten 3 Meter
  • Jeder weitere angefangene Meter: 15 € pro Meter und Tag

Für Ausstellungsstücke ohne Verkauf fallen keine Standkosten an.
Die Standgebühr wird zu Beginn der Veranstaltung erhoben.

Personen, Aufsicht und Sicherheit

Pro Stand sind maximal zwei Personen zugelassen. Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.
Jeder Verkäufer ist selbst für die Sicherheit an seinem Stand verantwortlich.

Datenschutz

Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Organisation der Veranstaltung verwendet und nach Abschluss der Veranstaltung – bzw. nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen – gelöscht.

Allgemeine Hinweise und Haftung

Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist jederzeit Folge zu leisten. Im gesamten Gebäude gilt Rauchverbot, Tiere sind nicht gestattet. Kinder bis 14 Jahre dürfen sich nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen im Gebäude aufhalten.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust oder Schäden an mitgebrachten, ausgestellten oder gekauften Gegenständen. Eine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer und Besucher haftet für Schäden, die er oder sie während der Veranstaltung verursacht.
Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder unangemessenes Verhalten führt zum Ausschluss von der Veranstaltung. Bereits entstandene Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.